Teilnahmebedingungen - Sommerlager 2008

Hier werden die Regeln und Bedingungen aufgeführt...

 

Diese Teilnahmebedingungen sind verbindlich und müssen per Unterschrift auf der Anmeldung schriftlich bestätigt werden. Auf dieser stehen natürlich die Teilnahmebedingungen noch einmal.

Wir versuchen unsere Programmpunkte so abwechslungsreich wie möglich zu gestalten. Zudem bietet ein Zeltlager die Chance, das Leben anderer zu teilen und zu einer echten Gemeinschaft zusammenzuwachsen. Deshalb setzen wir eine verbindliche Teilnahme an unserem Programm voraus. Anmeldungen bitte mit dem Anmeldeformular an die Anmeldeadresse schicken. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2008. Die Anmeldung ist dann gültig, wenn Sie eine Teilnahmebestätigung erhalten haben. Diese erhalten Sie, wenn eine schriftliche Anmeldung erfolgt ist und eine Anzahlung von 25 Euro entrichtet wurde. Der Restbetrag muss mit Erhalt der Teilnahmebestätigung überwiesen werden. Wird der Restbetrag nicht bis zum 7. Juli 2008 überwiesen, sehen wir uns aufgrund schlechter Erfahrungen gezwungen, ihr Kind von der Freizeit auszuschließen.
Ihr Anspruch auf die bisher gezahlten Beträge erlischt dann vollständig. Bei eventueller Abmeldung bis zum Anmeldeschluss wird der bis dahin überwiesene Betrag bis auf 15 Euro Organisationskosten zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung muss damit gerechnet werden, dass der Teilnahmebeitrag abzüglich der Verpflegungskosten einbehalten wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 50 Personen nicht erreicht, kann das Zeltlager bis zum Anmeldeschluss abgesagt werden. Die bis dahin gezahlten Beträge erhalten Sie dann in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht. Wir bitten darum, während der Freizeit, Besuche von Eltern, Verwandten und Freunden zu unterlassen; aus unseren Erfahrungen reißt dies die Lagergemeinschaft zu sehr auseinander. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Verantwortlichen Mitarbeiter nachzukommen, die zum ordnungsgemäßen Ablauf der Freizeit dienen. Sollte Ihr Kind wiederholt dagegen verstoßen und kommt es trotz Aussprache nicht zu einer gütlichen Lösung, so ist die Lagerleitung berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Heimreise Ihres Kindes zu veranlassen.
Ihr Kind ist während der Freizeit NICHT über das Lager Unfall-, Haftpflichtund Krankenversichert.